Häufige Fragen
Gerne beantworten wir hier diejenigen Fragen, die uns oft gestellt werden.
Wie kann ich mir meinen Heimaufenthalt leisten?
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass der Heimbewohner mit seinen persönlichen Vermögensverhältnissen und mit Unterstützung der verschiedenen Subventionsgeldern den Heimaufenthalt selber finanzieren kann:
- AHV / IV / BVG: Auszahlung an den Versicherten
- Ergänzungsleistung zur AHV (EL): Auszahlung an den Versicherten
- Hilflosenentschädigung zur AHV (HE): Auszahlung an den Versicherten
- Krankenkassenbeitrag: Auszahlung ans Pflegeheim, gemäss Konkordat
- Kantonale Betreuungssubventionen (KBS): Auszahlung ans Pflegeheim
- Vermögensverzehr von 20 % vom Nettovermögen des Heimbewohners (EL): Freibetrag: CHF 37'500 Einzelperson, 60'000 Ehepaar
- Wertverzehr von 10% vom Nettovermögen des Heimbewohners (KBS), Freibetrag: CHF 200'000
Wie das in der Praxis funktioniert zeigt das Berechnungsbeispiel.
Bezahlen alle den gleichen Tarif?
Die Tarife sind in allen GNS-Heimen identisch und werden jährlich vom Kanton Freiburg festgelegt. Zudem ist der verrechnete Tarif abhängig von der Pflegestufe der Bewohnerin oder des Bewohners. Je mehr Pflege benötigt wird, desto höher wird der Tarif.
Kann ich mich auf einer Warteliste für ein bestimmtes Heim einschreiben?
Wir bieten die Möglichkeit, sich für einen Heimplatz anzumelden. Für die Vergabe der Plätze massgeblich ist dann aber die Dringlichkeit der Situtation der potenziellen Bewohnerinnen und Bewohnern.
Kann ich meine Möbel ins Pflegeheim mitnehmen?
Grundsätzlich können Möbel und persönliche Gegenstände mitgenommen werden. Ausgenommen ist das Bett, da wir in allen unseren Heimen moderne, elektrische Pflegebetten zur Verfügung stellen.